Stand 20.04.20
Da von der Einstellung des Schulbetriebs auch das Übertrittsverfahren betroffen ist, ist uns ein besonderes Anliegen, Sie bereits heute über notwendige Änderungen zu informieren.
Wie bisher erhält Ihr Kind ein Übertrittszeugnis am 11. Mai 2020, das
Darüber hinaus gilt für das Schuljahr 2019/2020 Folgendes:
Ihr Kind erhält das Übertrittszeugnis am 11.05.2020.
Das Übertrittszeugnis enthält
Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 – dem letzten Tag vor der bayernweiten Einstellung des Unterrichtsbetriebs – erzielten Noten. In die Jahresfortgangsnote gehen daher zunächst alle Noten ein, die Ihr Kind bis einschließlich 13.03.2020 erzielt hat.
Eine aktuelle Notenübersicht stellt Ihnen die Klassenlehrkraft Ihres Kindes schriftlich zur Verfügung.
Es können keine weiteren Probearbeiten während der Zeit der Schulschließung geschrieben werden.
Kinder, die den für einen Übertritt erforderlichen Notendurchschnitt (Realschule: 2,66; Gymnasium: 2,33) nicht erreichen, können am Probeunterricht teilnehmen.
(vgl. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, von
Walter Gremm, Ministerialdirigent, vom 20.04.20 )