Der Elternbeirat der ALGS setzt sich aus gewählten Eltern der Schule zusammen.
Er nimmt die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahr und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mit. Die Amtszeit beträgt zwei Schuljahre.
Die Mitwirkungsrechte sind z.T. in Art. 65 BayEUG zusammengefasst. Weitere Mitwirkungsrechte sind in den Schulordnungen (BaySchO, GrSO, MSO, VSO-F) benannt.
Sie können Kontakt zum Elternbeirat aufnehmen:
Aktionen des Elternbeirates im letzten Schuljahr: